Sanierungskonzept – aus der Krise in die Zukunft

fachbeitrag

Ein Sanierungskonzept (nach den Vorgaben des IDW S 6) dient Ihren Finanzierungspartnern als rechtlich anerkannte Entscheidungsgrundlage für die Prolongation – oder gar Neuvergabe – von Kreditverträgen in Krisenzeiten. Auf Basis der aus dem Konzept resultierenden Beurteilung der Sanierungs- und Zukunftsfähigkeit können zudem persönliche Haftungsrisiken der Geschäftsführung/des Vorstands reduziert werden.

Warum ein Sanierungskonzept?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat inzwischen mehrfach verdeutlicht, dass Finanzierungspartner in angespannten Krisensituationen nur unter bestimmten Voraussetzungen auslaufende Kreditverträge prolongieren oder gar Neukredite vergeben dürfen. In der BGH-Rechtsprechung wurden entsprechende Anforderungen dafür konkretisiert. Ein BGH-taugliches Sanierungskonzept dient demnach als anerkannte Entscheidungsgrundlage.

Es sichert aus einer Unternehmenskrise heraus die Zukunftsfähigkeit. Mithilfe einer angepassten Strategie und eines Maßnahmenplans wird die langfristige Wettbewerbs- und Renditefähigkeit wieder hergestellt. Ist die Sanierungsfähigkeit damit gegeben, haben Ihre Finanzierungspartner eine Grundlage für die Kreditvergabe.

Nicht in jeder Situation ist ein BGH-taugliches Sanierungskonzept erforderlich – unter Berücksichtigung des Krisenfortschritts kann beispielsweise auch eine Fortführungsprognose ausreichend sein. Aus diesem Grund ist eine enge Abstimmung zwischen Finanzierungspartnern, Unternehmen und Beratern unausweichlich, um die konkreten Anforderungen im Vorfeld zu klären.

Was ist ein Sanierungskonzept (nach IDW S 6)?

In einem Sanierungskonzept wird die Unternehmenskrise analysiert und das bestehende Geschäftsmodell bewertet. Daran anschließend folgt die Erstellung eines Leitbilds des sanierten Unternehmens (inkl. Maßnahmenplan sowie  Unternehmensplanung)  und  damit  die  Beurteilung  der  Sanierungs-  und  Zukunftsfähigkeit.  Die Schwerpunkte liegen dabei auf der internen Reorganisation, einem Strategiewechsel (Konsolidierung statt Wachstum, Identifikation unprofitabler Geschäftsbereiche) sowie der Verhandlung von Beiträgen der Stakeholder.

Das Institut Deutscher Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) veröffentlicht für die Wirtschaftsprüfer diverse verbindliche Standards, darunter auch den Standard 6 „Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten“ – zuletzt mit der neuen Fassung aus 2012. Der IDW S 6 berücksichtigt auch die relevante BGH-Rechtsprechung, fasst die Mindestanforderungen zusammen und hat sich bei Kreditinstituten und Beratern daher als Leitfaden bewährt.

Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 erfüllt sämtliche BGH-relevanten Anforderungen.

Was bringt mir ein Sanierungskonzept?

Gerät ein Unternehmen in die Krise, können der Geschäftsführung bzw. dem Vorstand persönliche Haftung und sogar Strafbarkeit drohen, sofern die mit der Position einhergehenden Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt wurden. Ein Sanierungskonzept dient der Dokumentation der Pflichterfüllung: eigener Wille zur Sanierung sowie Überprüfung der Zahlungsfähigkeit (zum Schutz vor eventuellen Anfechtungsansprüchen bei möglicher späterer Insolvenz). Außerdem legitimiert ein Konzept die Umsetzung notwendiger Sanierungsmaßnahmen gegenüber Mitarbeitern. Ein von externen Dritten erstellter Maßnahmenplan wird erfahrungsgemäß eher akzeptiert und erleichtert die zeitnahe, zielgerichtete Umsetzung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen.

Finanzierungspartner schätzen zudem eine neutrale Aufarbeitung der Krisenursachen und sind eher bereit, langfristige Finanzierungszusagen auf Basis eines mehrjährigen Planungshorizonts zuzusichern. Die gemeinsame Verabredung verbindlicher Meilensteine lässt den Sanierungsfortschritt für alle Beteiligten kontinuierlich verfolgen.

Sanierungskonzepte nach IDW S 6 dienen der Beurteilung der Zukunftsfähigkeit, können Haftungsrisiken reduzieren und die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen legitimieren.

Sanierungskonzepte nach IDW S 6 dienen der neutralen Analyse der Krisenursachen und Beurteilung der Sanierungsfähigkeit. Sie bilden eine rechtlich anerkannte Entscheidungsgrundlage für Finanzierungspartner zur Aufrechterhaltung der Kreditverträge. Je nach Krisenintensität kann ein Sanierungskonzept die Geschäftsführung/den Vorstand vor persönlichen Haftungsrisiken schützen und die gemeinsame Verabredung verbindlicher Sanierungsmaßnahmen und Meilensteine treibt den Sanierungserfolg voran – bis hin zum erfolgreichen Turnaround!

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