Gütesiegel

Das Hamburger Consulting Forum hat über die Selbstverpflichtung hinaus Qualifizierungsverfahren und Gütesiegel für Beratungsunternehmen entwickelt.

In dem unübersichtlichen und unregulierten Beratermarkt ermöglichen die Verfahren die Auswahl von verantwortungsvollen und professionellen Beratungsunternehmen. Diese Beratungsunternehmen zeichnen sich dadurch aus, dass sie einen nachhaltigen Kundennutzen generieren.

Was prüfen die Verfahren?

Die Verfahren betrachten, differenziert nach Unternehmensgrößen, Kriterien in drei Bereichen, die eine gute Beratungspraxis gewährleisten. Diese Kriterien wurden vom Hamburger Consulting Forum entwickelt, um Qualität und Transparenz in der Unternehmensberatung zu fördern:

Company: etabliert und unabhängig, u.a.

  • Länger als drei Jahre aktiv am Markt
  • Angemessene Kapitalausstattung und unternehmerische Unabhängigkeit
  • Angemessene Rechtsform, ordentliche kaufmännische Geschäftsführung und verlässliches Angebots- und Vertragsmanagement

 

Collaboration: aktiv und aktuell, u.a.

  • Agiles Wissens- und Innovationsmanagement
  • Aktives Qualitätsmanagement
  • Verantwortungsvolle Organisation und Infrastruktur

 

Competence: wirksam und nutzbringend, u.a.

  • Fachliche Exzellenz im eigenen Beratungssegment
  • Spezifische Methodenkompetenz
  • Hoher Eigenanteil in der Beratungsleistung

 

Welche Verfahren werden angeboten?

Quasi als Einstiegsverfahren wird bundesweit von der ServiceValue GmbH, Köln, gegen Gebühr ein Online-Verfahren für die Qualifizierung der Selbstverpflichtung angeboten. Hierfür müssen eine Checklist beantwortet und einige Dokumente hochgeladen werden. Dieses QSV-Verfahren plausibilisiert, dass die vom Bewerber über die Selbstverpflichtung hinaus gemachten Angaben die Einhaltung der vom Hamburger Consulting Forum definierten Mindeststandards nicht in Frage stellen. Nach erfolgreichem Absolvieren erhält der Bewerber von ServiceValue das Siegel „TOP Berater“ mit einer Gültigkeit von zwei Jahren.

Daneben bietet das Hamburger Consulting Forum seinen Berater-Mitglieder das dreistufige Qualifizierte Persönliche Audit (QPA-Verfahren) an, welches von einem Audit-Team des Audit-Ausschusses des HCF durchgeführt wird. In der ersten Stufe sind verschiedene qualifizierende Dokumente und Informationen einzureichen. Die zweite Stufe besteht aus einem checklist-gestützten, persönlichen Interview des Beraters bzw. der Geschäftsführung des Beratungsunternehmens durch das Audit-Team. Schließlich ist in der dritten Stufe ein abgeschlossenes Beratungsprojekt zu präsentieren. Nach erfolgreichem Absolvieren aller drei Stufen erhält der Bewerber das Siegel „Zertifizierter Berater“ mit einer Gültigkeit von vier Jahren.  Zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer um jeweils weitere vier Jahre ist ein Wiederholungs-Audits erforderlich, welches i.d.R. im schriftlichen Verfahren absolviert werden kann.

Welchen Nutzen bieten die Verfahren den Beratungsunternehmen?

Die Verfahren bieten einen Wettbewerbsvorteil durch qualifizierte Sichtbarkeit im Markt und durch Verbesserung der eigenen Beratungspraxis über die regelmäßige Auseinandersetzung mit den aktuellen Standards.